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Abmahnung der Kanzlei Göktekin für die Firma Lory Germany Trading GmbH

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Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
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Rechtsanwalt Levent Göktekin hat in der Vergangenheit bereits für verschiedene Mandanten wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verschickt. Nun liegt uns eine neue Abmahnung vor, die im Namen der Firma Lory Germany Trading GmbH ausgesprochen wurde. Abgemahnt werden ebay-Verkäufer, die sich als Privatverkäufer angemeldet haben und Elektroteile wie Schalter und Steckdosen verkaufen. Die Lory Germany Trading GmbH wirft den Abgemahnten vor, dass sie in einem gewerblichen Umfang bei ebay Handel treiben würden und es daher unterlassen, ein Impressum anzugeben und eine korrekte Widerrufsbelehrung vorzuhalten. Hierin sieht die Kanzlei Göktekin Wettbewerbsverstöße. Die Lory Germany Trading GmbH macht Unterlassungs- sowie Kostenerstattungsansprüche geltend.

Ob die Abmahnung berechtigt ist, kann immer nur im Einzelfall beurteilt werden. Leider gibt es keine feststehenden Leitlinien, ab wann man bei bei ebay in einem gewerblichen Umfang verkauft. Gerichte nehmen als Indiz für einen gewerblichen Handel häufig die Verkaufsbewertungen zur Hand. Hat man viele Verkaufsbewertungen -insbesondere für neue Artikel- erhalten, ist man häufig relativ schnell im gewerblichen Bereich. Wenn man jedoch nachweisen kann, dass die Artikel zuvor für das eigene Privatvermögen und zur eigenen Nutzung erworben wurden, wird der Abmahnende kaum behaupten können, dass ein Handel im gewerblichen Umfang erfolgt ist.

Man sollte auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben. Vielmehr raten wir in vielen Fällen -wenn die Abmahnung berechtigt war- zur Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung. Eine modifizierte Unterlassungserklärung stellt kein Schuldeingeständnis dar, verhindert aber, dass die Unterlassungsansprüche gerichtlich eingeklagt werden. Dies ist nämlich häufig mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Der angesetzte Streitwert erscheint uns angesichts des Umstandes, dass lediglich der Impressumsverstoß sowie die fehlende Widerrufsbelehrung abgemahnt wurde, als zu hoch.

Gerne helfen wir Ihnen weiter, wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben. Sie können uns für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung gerne telefonisch unter (0221) 800 676 80 erreichen. Wir vertreten deutschlandweit Mandanten auf dem Gebiet des Wettbewerbsrecht. Wir übernehmen die außergerichtliche Vertretung dabei zu fairen Festpreisen. Mehr Infos (hier klicken).

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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