Sofortkontakt

Abmahnung der Kanzlei FAREDS Echo Alpha Inc. dba EA Productions "Lex Steele: Double Teamed"

geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
Rechtsanwalt
(0221) 800 676 80
Jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts
Persönliche Beratung ist unser Anspruch
Von über 250 Mandanten empfohlen
Hochspezialisiert auf Verteidigung geistigen Eigentums
Fragen? Kontaktieren Sie uns!

In den letzten Tagen war die Kanzlei FAREDS aus Hamburg wieder "fleißig" und verschickte diverse Abmahnungen im Auftrag der Echo Alpha Inc. dba EA Productions/ Evil Angel. Unter anderem sind Erotikfilme wie "Enter Her Exit" und "Lex Steele: Double Teamed".

Oftmals zu hohe Forderungen

Ist es ansonsten relativ ruhig um sog. Pornoabmahnungen geworden, verschickt die Kanzlei FAREDS weiterhin in wohl größerem Umfang solche Abmahnungen der "Erwachsenenunterhaltung" - wie es Kollege Gerth gerne formuliert. Der Rückgang von Abmahnungen wegen Erotikfilmen mag damit zusammenhängen, dass verschiedene Gerichte sowohl Schadenersatzansprüche als auch Streitwerte in der Vergangenheit erheblich heruntergekürzt haben. Streitwerte wurden mitunter auf 1000 Euro begrenzt, was zu Anwaltskosten von rund 124 Euro führte, die an die Abmahnkanzlei zu erstatten waren. Das Amtsgericht Hamburg reduzierte den Schadenersatz bei Pornofilmen etwa auf 100 Euro (AG Hamburg, 20.12.2013 - 36a C 134/13). Gleichwohl sollte man bedenken, dass dies etwa bei sehr hochwertigen Produktionen nicht immer der Fall sein muss und dort durchaus höhere Beträge zuerkannt werden können.

Man sollte nach Erhalt jedenfalls keinesfalls die Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnen. Gibtman gar keine Unterlassungserklärung ab, besteht oftmals ein hohes Kostenrisiko. Ein oft gewählter Mittelweg ist daher die Abgabe einer sog. modifzierten Unterlassungserklärung. Man sollte sich also in jedem Fall anwaltlich beraten lassen, um die richtige Reaktion abschätzen zu können.

Gute Chancen, wenn mehrere Personen den Anschluss nutzen

In vielen Fällen -etwa wenn mehrere Personen den Internetanschluss nutzen- besteht kein Anspruch auf Erstattung des Schadenersatzes. Hier konnten wir in der Vergangenheit erfolgreich etwaige Ansprüche abwehren. Doch auch hier kommt es stets auf den Einzelfall an und die Rechtsprechung ist in Deutschland bislang noch nicht einheitlich. Man sollte sich also in jedem Fall anwaltlichen Rat einholen.

Kostenlose Ersteinschätzung und Vertretung zu Festpreisen

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit erfolgreich Abgemahnte. Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung telefonisch unter (0221) 800 676 80 kontaktieren. Wir übernehmen die Vertretung in Filesharing-Angelegenheiten zudem zu fairen Festpreisen.

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
(0221) 800 676 80
kanzlei@obladen-gaessler.de
Teilen: 
Copyright 2011 - 2022 OBLADEN · GAESSLER Rechtsanwälte. | Alle Rechte vorbehalten
crosschevron-down