Abmahnung im Markenrecht – Rechte, Pflichten und strategisch richtig reagieren

Eine starke Marke ist ein zentraler Vermögenswert Ihres Unternehmens. Sie steht für Qualität, Wiedererkennung und Vertrauen im Markt. Wird Ihre Marke ohne Berechtigung genutzt – oder erhalten Sie selbst eine Abmahnung wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung, dann ist schnelles und zugleich überlegtes Handeln gefragt.
Die Abmahnung ist das wichtigste außergerichtliche Instrument im Markenrecht. Sie dient der schnellen Unterbindung von Rechtsverletzungen und soll gerichtliche Verfahren möglichst vermeiden. Gleichzeitig kann sie erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen auslösen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Abmahnung im Markenrecht berechtigt ist, welche Risiken bestehen, wie Sie mit einer Unterlassungserklärung umgehen sollten und wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist.
1. Die Abmahnung im Markenrecht – unternehmerische Bedeutung

Marken schaffen Vertrauen. Sie differenzieren Ihr Unternehmen vom Wettbewerb und sichern Marktpositionen. Eine Markenrechtsverletzung kann daher nicht nur rechtliche, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben – etwa durch Umsatzeinbußen, Reputationsschäden oder eine Verwässerung der Marke.
Die Abmahnung ermöglicht es dem Markeninhaber, auf Grundlage von § 14 MarkenG zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche außergerichtlich geltend zu machen. Sie ist regelmäßig der erste Schritt in einer markenrechtlichen Auseinandersetzung. Zugleich bietet sie beiden Seiten die Möglichkeit, den Konflikt ohne gerichtliches Verfahren zu klären.
Für den Abgemahnten ist sie ein deutliches Warnsignal. Wer Fristen versäumt oder vorschnell reagiert, riskiert gerichtliche Schritte – häufig im Wege einer einstweiligen Verfügung. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung ist daher unerlässlich.
2. Wie sollten Sie auf eine Abmahnung im Markenrecht reagieren?
Wenn Sie eine Abmahnung im Markenrecht erhalten haben, ist besonnenes und strukturiertes Vorgehen entscheidend. Unüberlegte Reaktionen können zusätzliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken auslösen.
Beachten Sie insbesondere folgende Schritte:
- Frist prüfen und notieren. Abmahnungen enthalten regelmäßig kurze Fristen. Diese sollten ernst genommen werden.
- Keine vorschnelle Unterlassungserklärung abgeben. Vorgefertigte Erklärungen sind häufig weit gefasst und langfristig bindend.
- Keine Zahlungen ohne rechtliche Prüfung leisten. Ob die geltend gemachten Kosten und Ansprüche berechtigt sind, sollte sorgfältig überprüft werden.
- Sachverhalt dokumentieren. Sichern Sie relevante Unterlagen, Screenshots und interne Korrespondenz.
- Rechtliche Beratung einholen. Eine frühzeitige Prüfung erweitert Ihre Handlungsmöglichkeiten erheblich.
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Ebenso ist nicht jede Forderung in der geltend gemachten Höhe durchsetzbar. In vielen Fällen lassen sich Unterlassungserklärungen modifizieren oder Ansprüche reduzieren.
Gerade im Markenrecht können die wirtschaftlichen Auswirkungen erheblich sein. Eine strategische und juristisch fundierte Bewertung schafft Klarheit und schützt Ihr Unternehmen vor unnötigen Risiken.
Sollten Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben oder gegen eine Markenverletzung vorgehen wollen, kontaktieren Sie uns gern für eine erste rechtliche Einschätzung unter (0221) 800 676 80. Wir prüfen Ihren Fall kurzfristig und zeigen Ihnen die rechtlich und wirtschaftlich sinnvollsten Handlungsoptionen auf.
3. Was ist eine markenrechtliche Abmahnung?
Eine Abmahnung im Markenrecht ist die außergerichtliche Aufforderung des Markeninhabers an einen Dritten, eine behauptete Markenrechtsverletzung zu unterlassen.
Typischerweise enthält eine Markenabmahnung:
- die Benennung der betroffenen Marke,
- die konkrete Darstellung der beanstandeten Nutzung,
- die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
- häufig Auskunfts- und Schadensersatzansprüche,
- eine kurze Fristsetzung,
- sowie den Hinweis auf gerichtliche Schritte bei Fristablauf.
Ziel ist es, die sogenannte Wiederholungsgefahr auszuräumen. Ohne eine geeignete Unterlassungserklärung besteht aus rechtlicher Sicht die Vermutung der Wiederholungsgefahr.
4. Wann ist eine Abmahnung berechtigt – und wann nicht?

Eine Abmahnung ist berechtigt, wenn tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn:
- eine eingetragene Marke ohne Zustimmung im geschäftlichen Verkehr benutzt wird,
- eine Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen besteht,
- der Ruf einer bekannten Marke ausgenutzt oder beeinträchtigt wird.
Entscheidend sind stets die Umstände des Einzelfalls. Maßgeblich sind unter anderem die Kennzeichnungskraft der Marke, Zeichenähnlichkeit und Branchennähe.
Unberechtigt kann eine Abmahnung sein, wenn etwa:
- kein wirksames Markenrecht besteht,
- keine markenmäßige Benutzung vorliegt,
- die Nutzung lediglich beschreibend erfolgt,
- der Abmahner nicht Inhaber oder berechtigter Lizenznehmer der Marke ist.
Ob eine Abmahnung berechtigt oder angreifbar ist, bedarf regelmäßig einer fundierten juristischen Prüfung.
5. Ablauf einer Markenabmahnung in der Praxis
In der Praxis beginnt eine markenrechtliche Auseinandersetzung meist mit der Feststellung und Dokumentation der vermeintlichen Verletzung, etwa durch Screenshots oder Testkäufe.
Es folgt die außergerichtliche Abmahnung mit Fristsetzung. Die gesetzten Fristen sind häufig kurz bemessen, um zügig Klarheit zu schaffen.
Reagiert der Abgemahnte nicht oder nicht ausreichend, leitet der Markeninhaber regelmäßig gerichtliche Schritte ein. Besonders im Markenrecht werden einstweilige Verfügungen häufig und mit kurzer Vorlaufzeit beantragt.
Die Abmahnung ist daher keine bloße Formalität, sondern ein ernstzunehmender rechtlicher Schritt.
6. Die Unterlassungserklärung – rechtliche Tragweite und Risiken
Kernstück jeder Abmahnung ist die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Mit ihrer Abgabe verpflichtet sich der Abgemahnte, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen. Für den Fall eines erneuten Verstoßes wird eine Vertragsstrafe versprochen. Diese Verpflichtung wirkt regelmäßig über viele Jahre.
Vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind häufig weit gefasst. Sie gehen nicht selten über das rechtlich Erforderliche hinaus und können wirtschaftlich erhebliche Risiken begründen.
Wichtig ist: Der Abmahner hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Formulierung. Entscheidend ist allein, dass die Wiederholungsgefahr rechtlich wirksam beseitigt wird. In vielen Fällen ist eine modifizierte Unterlassungserklärung sachgerecht und ausreichend.

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7. Kosten und wirtschaftliche Folgen einer Abmahnung
Eine Abmahnung im Markenrecht ist regelmäßig mit erheblichen finanziellen Auswirkungen verbunden. Neben der rechtlichen Bewertung steht daher stets auch die wirtschaftliche Dimension im Fokus. Für Unternehmen kann eine markenrechtliche Auseinandersetzung schnell spürbare Belastungen verursachen.
Anwaltskosten und Gegenstandswert
Zu den zentralen Kostenfaktoren zählen insbesondere die anwaltlichen Abmahnkosten. Deren Höhe richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert, der das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der Unterlassung widerspiegelt. Aufgrund der erheblichen Bedeutung von Kennzeichenrechten werden in markenrechtlichen Streitigkeiten regelmäßig hohe Werte angesetzt.
Bei einer berechtigten Abmahnung ist der Abgemahnte grundsätzlich verpflichtet, die erforderlichen Abmahnkosten zu erstatten (§ 14 MarkenG in Verbindung mit den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag).
Für die Bemessung des Gegenstandswerts sind unter anderem relevant:
- die Kennzeichnungskraft und Bekanntheit der Marke,
- die Art und Dauer der beanstandeten Nutzung,
- der Umfang der Verbreitung (z. B. Onlinehandel oder bundesweite Werbung),
- sowie die wirtschaftliche Bedeutung der betroffenen Produkte oder Dienstleistungen.
Der angesetzte Gegenstandswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Anwaltsgebühren.
Schadensersatz und wirtschaftliche Folgewirkungen
Neben den Abmahnkosten können Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Der Schaden wird dabei regelmäßig nach unterschiedlichen Berechnungsmethoden ermittelt, insbesondere:
- nach der sogenannten Lizenzanalogie (fiktive Lizenzgebühr),
- nach dem herauszugebenden Verletzergewinn,
- oder anhand des konkret entstandenen Schadens des Markeninhabers.
Welche Methode im Einzelfall Anwendung findet, hängt von den konkreten Umständen der Markenverletzung ab.
Nicht zu unterschätzen sind zudem mögliche Folgekosten. Wird auf eine berechtigte Abmahnung nicht angemessen reagiert, können gerichtliche Verfahren – insbesondere einstweilige Verfügungen – weitere erhebliche Kosten verursachen. Hinzu kommen unter Umständen wirtschaftliche Auswirkungen wie kurzfristige Vertragsanpassungen, Produktumstellungen oder Umsatzeinbußen.
Erweist sich eine Abmahnung hingegen als unberechtigt, kann der Abmahner verpflichtet sein, die Verteidigungskosten des Abgemahnten zu übernehmen. Auch diese Risiken sind in die strategische Gesamtbewertung einzubeziehen.
Eine frühzeitige rechtliche Prüfung hilft, finanzielle Risiken realistisch einzuschätzen und wirtschaftlich tragfähige Entscheidungen zu treffen.
8. Verteidigungsmöglichkeiten bei unberechtigter Abmahnung
Erweist sich eine Abmahnung als unberechtigt, bestehen verschiedene Handlungsoptionen.
In Betracht kommen insbesondere:
- die Zurückweisung der geltend gemachten Ansprüche,
- die Aufforderung zur Kostenerstattung,
- die Einreichung einer Schutzschrift zur Abwehr einer einstweiligen Verfügung,
- in geeigneten Fällen eine negative Feststellungsklage.
Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt von der konkreten Situation, der Dringlichkeit und den wirtschaftlichen Zielen Ihres Unternehmens ab.

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9. Wie wir Sie im Markenrecht unterstützen
OBLADEN · GAESSLER Rechtsanwälte sind auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert und beraten seit über 14 Jahren Unternehmen und Selbständige – insbesondere auch im E-Commerce – im Marken- und Wettbewerbsrecht.
Wir prüfen für Sie sorgfältig,
- ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt,
- ob die geltend gemachten Ansprüche rechtlich berechtigt sind,
- welche Form einer Unterlassungserklärung erforderlich und wirtschaftlich vertretbar ist,
- und welche strategischen Handlungsoptionen sich im konkreten Fall anbieten.
Dabei behalten wir stets die unternehmerischen Auswirkungen im Blick. Eine markenrechtliche Auseinandersetzung ist nicht nur eine juristische, sondern regelmäßig auch eine wirtschaftliche Entscheidung.
Unser Ziel ist eine rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Lösung. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich werden, vertreten wir Ihre Interessen bundesweit – außergerichtlich und vor Gericht.
Wenn Sie eine Abmahnung im Markenrecht erhalten haben oder Ihre Markenrechte durchsetzen möchten, stehen wir Ihnen für eine fundierte rechtliche Einschätzung gerne zur Verfügung.
10. Fazit zum Thema Abmahnung im Markenrecht
- Die Abmahnung ist das zentrale außergerichtliche Instrument im Markenrecht.
- Sie dient der schnellen Unterbindung von Rechtsverletzungen.
- Die Unterlassungserklärung entfaltet langfristige Bindungswirkung und sollte nie ungeprüft abgegeben werden.
- Markenrechtliche Auseinandersetzungen sind regelmäßig mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden.
- Eine strategische und spezialisierte Beratung erhöht Ihre Handlungssicherheit deutlich.
11. FAQ – Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Abmahnung im Markenrecht?
Eine außergerichtliche Aufforderung zur Unterlassung einer behaupteten Markenrechtsverletzung, meist verbunden mit Fristsetzung und weiteren Ansprüchen.
Muss ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?
Nein. Die Erklärung sollte stets rechtlich geprüft werden. Häufig ist eine modifizierte Fassung sachgerecht.
Welche Kosten können entstehen?
Die Kosten hängen vom wirtschaftlichen Gewicht des Falls ab. Neben Anwaltskosten können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
In vielen Fällen folgt ein gerichtliches Verfahren, häufig im Wege einer einstweiligen Verfügung.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Idealerweise unmittelbar nach Erhalt der Abmahnung. Eine frühe rechtliche Bewertung erweitert Ihre Handlungsmöglichkeiten erheblich.
Bildquellennachweis: KI | ChatGPT.com






