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Abmahnung wegen der Bezeichnung "Nickelfrei" durch NB Technologie GmbH

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Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
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Im Rahmen eines Beratungsmandates wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei bauer und partner vorgelegt. Auftraggeber der Abmahnung ist die Firma NB Technologie GmbH.

Abgemahnt werden Schmuckverkäufer, die ihre Produkte mit "nickelfrei" bewerben. In der Abmahnung wurde Bezug genommen auf ein Europäisches Patent, welches Herr Peter Barth hat eintragen lassen. Der Patentanspruch bezieht sich auf die Verwendung eines biokompatiblen Werkstoffes aus Edelstahl mit einer martensitischen Randschicht für Uhren, Uhrenteile und Schmuck. Dieser Werkstoff soll völlig frei von Nickel sein, was ein großer Vorteil für Allergiker darstellt. Wenn die angebotenen Artikel tatsächlich Nickel aufweisen, dürfte es sich wohl um eine wettbewerbswidrige Irreführung handeln. Fraglich ist jedoch, ob tatsächlich eine Patentrechtsverletzung vorliegt. Berichten zu folge, stellt die Kanzlei bauer und partner mittlerweile jedoch ebenfalls auf eine wettbewerbswidrige Irreführung ab.

Die uns vorgelegte Abmahnung stammt noch aus dem Jahr 2014, sodass die Kanzlei bauer und partner zwischenzeitlich auch anders vorgehen kann.

Keinesfalls sollte eine vorgefertigte Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnet werden. Wenn tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß vorliegen sollte, empfiehlt sich die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung. Eine modifizierte Unterlassungserklärung stellt dabei kein Schuldeingeständnis dar, verhindert aber die gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen. Dies wäre nämlich mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden. Richtig ist nämlich, dass die Streitwerte, nach denen sich die Prozesskosten bemessen, im Wettbewerbsrecht relativ hoch sind. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn nur Kleingewerbetreibende abgemahnt werden.

Fraglich ist jedoch nach unserer Auffassung, ob die NB Technologie in dem vorliegenden Fall (Lizenz)-Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Schadenersatzansprüche sind im Wettbewerbsrecht an relativ enge Voraussetzungen geknüpft.

Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei bauer und partner für die Firma NB Technologie GmbH erhalten haben sollten, sollten Sie sich in jedem Falle anwaltlich beraten lassen. Das Wettbewerbsrecht ist eine Spezialmaterie und recht kompliziert. Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung unter (0221) 800 676 80 an. Wir übernehmen die Vertretung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zudem zu fairen Festpreisen.

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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