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Abmahnung Waldorf Frommer "Die Bestimmung" für Tele München

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Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
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Uns wurde eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München vorgelegt. Mit der Abmahnung wird einem Anschlussinhaber vorgeworfen, den Film "Die Bestimmung - Insurgent" unerlaubt in einer Tauschbörse (Filesharing-Börse) verbreitet zu haben. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 915,00 Euro.

Soll man das Angebot zum Abschluss eines Unterlassunsgvertrages unterzeichnen?

Der Abmahnung liegt ein "Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages" bei. Dieses Angebot soll der Abgemahnte unterzeichnen. Wir können nicht dazu raten, dieses Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages vorschnell zu unterzeichnen. Dies dürfte nämlich wohl als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem gibt es einige Fallkonstellationen, in denen eine Haftung des Anschlussinhabers nicht zwingend in Betracht kommt.

Wann haftet der Anschlussinhaber?

Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Anschlussinhaber zum Zeitpunkt der angeblichen Urheberrechtsverletzung nicht zuhause, sondern arbeiten oder sogar im Urlaub war. Ferner kommt eine Haftung des Anschlussinhabers dann nicht unbedingt in Betracht, wenn der Internetanschluss durch mehrere Personen wie dies etwa in Familien oder Wohngemeinschaften der Fall ist, genutzt wird. Keinesfalls sollte man die Abmahnung aber einfach ignorieren. Im Internet findet sich mittlerweile eine fast schon unüberschaubare Anzahl von "Tipps", wie jemand meint, die Abmahnung "abgewehrt" zu haben. In Einzelfällen mag dies auch tatsächlich funktioniert haben. Allerdings berichtet wohl kaum einer im Internet davon, dass seine eigene Taktik gerade nicht funktioniert hat.

Kann man den Tipps im Internet trauen?

Vermeidlich gute Ratschläge können im Einzelfall erhebliche nachteilige Konsequenzen für den Abgemahnten haben. Es ist wichtig, dass man sich jeden Einzelfall ganz genau anschaut und die Verteidigungschancen und -risiken mit dem jeweils Abgemahnten durchgeht. Dies kann jedoch nur jemand tun, der bereits über eine erhebliche Erfahrung mit Filesharing-Fällen verfügt - in der Regel sind dies Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung von Abgemahnten in Tauschbörsen-Fällen spezialisiert haben. In einigen Fällen kann eine Zahlungsverweigerung tatsächlich sinnvoll und erfolgversprechend sein. In anderen Fällen kann es jedoch sinnvoller sein, wenn man sich bereits außergerichtlich und möglichst frühzeitig mit Waldorf Frommer einigt, um die Angelegenheit abzuschließen. Man sollte sich also in jedem Fall beraten lassen.

Kostenlose Ersteinschätzung - Verteidigung zu Festpreisen

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte haben bundesweit mehrere tausend Abgemahnte vertreten. Sie können uns telefonisch unter (0221) 800 676 80 für eine kostenlose Ersteinschätzung erreichen. Wir übernehmen die Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen zudem zu fairen Festpreisen.

Wir raten zu dem folgenden Vorgehen:

  1. Ruhe bewahren
  2. spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren
  3. mit diesem den Fall analysieren
  4. modifizierte Unterlassungserklärung formulieren
  5. Strategie bezüglich der Zahlungsansprüche beraten
  6. ggfs. Zahlung verweigern oder einen Vergleich schließen
Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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