Abmahnung und Vertragsstrafenforderung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Uns liegt ein Schreiben des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vor. Mit diesem Schreiben fordert der Verband eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 Euro. Unsere Mandantin hat zuvor eine Abmahnung erhalten, die Unterlassungserklärung eigenhändig unterzeichnet und zurückgesandt. Die Abmahnung wurde ausgesprochen, da unsere Mandantin eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung nutzte. Im Rahmen einer Gesetzesänderung hat sie es leider versäumt, die Widerrufsbelehrung zu ändern. Dies nahm der IDO Interessenverband zum Anlass, einen Verstoß gegen die abgegebene Unterlassungserklärung anzunehmen. Dies zeigt einmal mehr, dass es sich in jedem Falle empfiehlt, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt umändern zu lassen und die Rechtstexte auf einem aktuellen Stand zu halten. Andernfalls kann die vermeintlich zunächst "günstige" Abmahnung recht schnell teuer werden.
Problematisch an Abmahnungen von Wettbewerbsverbänden, Interessenverbänden, bzw. der Wettbewerbszentrale ist nicht der geforderte Aufwendungsersatz. Dieser liegt mit in der Regel rund 200 Euro eher im unteren Bereich. Problematisch ist vielmehr die vorgefertigte Unterlassungserklärung. Unterzeichnet man diese voreilig, kommt oftmals einige Monate später das böse Erwachen.
Wir werden nun mit dem IDO Verband verhandeln und sehen, ob sich noch etwas an der Vertragsstrafenforderung ändern lässt. Die geforderten Kosten bedeuten für unsere Mandantin letztlich einen erheblichen Einschnitt in ihre finanzielle Planung. Gleichwohl gehen wir davon aus, dass 5.000 Euro keine angemessene Vertragsstrafe für eine falsche Widerrufsbelehrung sein dürften. Letztlich handelt es sich lediglich um einen kaum spürbaren Gesetzesverstoß und unsere Mandantin ist Kleinunternehmerin, erzielt also kaum Gewinne. Vielmehr befindet sich unsere Mandantin auf der Schwelle zwischen Privatverkäuferin und gewerblicher Verkäuferin. Wir sind daher optimistisch, dass sich die geforderte Vertragsstrafe herunterhandeln lassen wird. Letztlich ist man aber auch immer auf den guten Willen des Verbandes angewiesen. Bei einer vollständigen Zahlungsverweigerung oder einem Scheitern von Vergleichsverhandlungen droht nämlich grundsätzlich eine Klage. Gerichte kürzen zwar oftmals die geforderten Vertragsstrafen, die dann entstandenen Prozesskosten können die Kürzung jedoch schnell wieder "auffressen".
Wenn auch Sie eine Abmahnung oder eine Vertragsstrafenforderung des IDO Interessenverbandes erhalten haben sollten, können Sie uns jederzeit gerne telefonisch erreichen. Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Ferner übernehmen wir die außergerichtliche Vertretung zu fairen Festpreisen (mehr Infos).
