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Alles BIO? Abmahnung der Fruchtwein Manufaktur

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Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
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Uns wurde eine Abmahnung der Kanzlei Michel Hobrecker im Auftrag der Fruchtwein Manufaktur GmbH & Co. KG vorgelegt. Es handelt sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Abgemahnt wurde ein Onlinehändler, der Bio-Babynahrung verkauft. Gerügt wird, dass der Onlinehändler selbst nicht über eine entsprechende Zertifizierung einer Öko-Kontrollstelle verfüge. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert. In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Gegenstandswert in Höhe von 7.500,00 Euro angesetzt.

Zertifizierungspflicht für den Onlinehandel?

Die meisten abgemahnten Onlinehändler werden nach Empfang der Abmahnung wohl denken: "Auf dem Produkt selber ist doch die Zertifizierung angegben, das muss doch genügen." Es dürfte jedoch nicht genügen, da Onlinehändler, die Bioprodukte verkaufen, selbst eine gesonderte Zertifizierung benötigen. Nach dem Öko-Landbaugesetz und der EG-Öko-Verordnung benötigt jeder Unternehmer, der ökologische/biologische Erzeugnisse erzeugt, aufbereitet, lagert, aus einem Drittland einführt oder in Verkehr bringt, eine gesonderte Zertifizierung. Es soll für die Unternehmer eine Ausnahme bestehen, die die Erzeugnisse direkt an den Endverbraucher verkaufen und der Unternehmer die Erzeugnisse nicht selbst erzeugt, aufbereitet oder an einen anderen Ort als in Verbindung der Verkaufsstelle lagert. Damit sollen Betreiber eines Ladengeschäftes, die Bioprodukte verkaufen, privilegiert werden. Diese sollen keine gesonderte Zertifizierung benötigen.

Rechtsprechung für Zertifizierungspflicht

In der Vergangenheit wurde bereits heftig darüber gestritten, ob dies auch für den Onlinehandel gelten soll. Bislang ist eine Tendenz der Gerichte dahingehend zu erkennen, dass eine Zertifizierungspflicht für den Onlinehandel bestehen soll. Dies haben zumindest das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, (Urteil vom 30.9.2014, Az.: 14 U 291/13) sowie das Landgericht München I (Urteil vom 3.3.2015, Az. 1 HK O 21563/14) so angenommen. Ich halte diese Entscheidungen für nicht überzeugend. Ein praktischer Unterschied ist zwischen dem Onlinehandel und dem stationären Handel kaum auszumachen. Aktuell ist ein entsprechender Fall bei dem Bundesgerichtshof anhängig. Eine Entscheidung steht bislang jedoch noch aus. Bis dahin heißt es: "Onlinehändler aufgepasst!".

Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen fehlender Bio-Zertifizierung erhalten haben, beraten wir Sie gerne. Sie können uns dabei für eine kostenlose Ersteinschätzung unter (0221) 800 676 80 telefonisch erreichen.

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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