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Abmahnung der Bianca Starck-Lemme und Dorian Lemme GbR durch Lutz Schroeder Privatverkäufer bei ebay

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Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
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In der Vergangenheit hatten wir öfters mit Rechtsanwalt Lutz Schroeder zu tun, wenn es um sog. Filesharing-Abmahnungen ging. Nun liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder aus Kiel vor. Rechtsanwalt Lutz Schroeder vertritt dabei die Bianca Starck-Lemme und Dorian Lemme GbR. Die Anspruchstellerin betreibt u.a. bei ebay einen Shop, auf dem sie Tonträger, sprich DVDs und CDs vertreibt. Abgemahnt werden ebay-Nutzer, die sich als Privatverkäufer angemeldet haben, aber nach der Argumentation von Lutz Schroeder in Wirklichkeit gewerblich handeln. RA Schroeder stellt dabei maßgeblich auf die erfolgten Verkaufsbewertungen ab. Nach seiner Ansicht handelt man gewerblich, wenn man eine bestimmte Schwelle erreicht hat. Man dürfe dann nicht angeben, dass man Privatverkäufer sei. Die Kanzlei Schroeder fordert von den Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Anwaltskosten in Höhe von 612,80 Euro. Es wird ein Gegenstandswert in Höhe von 7.500,00 Euro angesetzt.

Ob tatsächlich ein gewerbliches Handeln vorliegt, kann nie pauschal beantwortet werden. Vielmehr kommt es immer auf den Einzelfall an. Die Gesamtumstände spielen eine große Rolle. Insbesondere ist entscheidend, zu welchen Zwecken man die Gegenstände, die man später bei ebay online stellt, ursprünglich erworben hat. Wenn man eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten hat, sollte man sich in jedem Falle anwaltlich beraten lassen. Das Kostenrisiko im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Klage ist nämlich hoch. Da kann es sich unter Umständen empfehlen, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine modifizierte Unterlassungserklärung stellt dabei kein Schuldeingeständnis dar, verhindert aber die gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen.

Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns gerne für eine telefonische Ersteinschätzung unter (0221) 800 676 80 kontaktieren. Gerne helfen wir Ihnen auch am Wochenende weiter. Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten seit vielen Jahren erfolgreich Abgemahnte aus ganz Deutschland. Keinesfalls sollten Sie den Kopf in den Sand stecken. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass man die Folgen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung auf ein erträgliches Maß herunterschrauben kann, wenn man sich ordentlich um die Angelegenheit kümmert.

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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