Das ist doch wie in einer Diktatur! Wenn die Gäule mit dem Kollegen durchgehen
Das ist doch wie in einer Diktatur! Wenn die Gäule mit dem Herren Kollegen durchgehen
Es ging um eine kleine Sache vor dem Amtsgericht Siegburg. Gestritten wurde um Wertersatz wegen eines widerrufenen Castingvertrages. 300 Euro Streitwert – also nichts Weltbewegendes. Das Gericht hat das schriftliche Verfahren gem. § 495a ZPO angeordnet. Wir haben eine kurze, aber bissige (und wohl überzeugende) Klageerwiderung geschrieben. Das Gericht hat einen Hinweis erteilt, dass der Kläger die Klage doch aus Kostengründen zurücknehmen möchte. Als der Klägervertreter diese gelesen hat, muss ihm die Hutschnur hochgegangen sein. Er ließ seinen Gedanken dann freien Lauf:
„Ich halte es für schlankweg abwegig, ein Indiz für verblüffene Realitätsferne und bezweifele, dass das Gericht allen Ernstes glaubt, dass sich der Gesetzgeber vorstellte“
„Hierscheint doch eher das gewünschte Ergebnis Vater des (Rechtsgedankens) geworden zu sein“
Und weiter: „Um es kurz zu fassen – ich kaufe Ihnen weder die geäußerte Rechtsauffassung noch den Zeitpunkt ihrer Entdeckung ab Frau xyz.“
„Diese Sorte Ergebnisjustiz ist das Gegenteil eines rechtsstaatlichen Verfahrens und klassisches Merkmal von Diktaturen.“
"Ich nehme die Klage zurück.“
Abgesehen davon, dass der Schriftsatz an das Gericht Zeugnis für einen –meiner Meinung nach- schlechten Stil ist, ist er völlig zwecklos: erst ärgert man sich und beschwert sich beim Gericht, um dann einen Satz später die Klage zurückzunehmen. Was möchte man damit erreichen? Entweder kacheln und weiterkämpfen oder aber eine Niederlage mit Stil einstecken - ist jedenfalls meine Devise.
Ich bin gespannt, was die angesprochene Richterin nun tun wird. Ich finde jedenfalls, dass der Schriftsatz des Kollegen mehr als grenzwertig ist und noch unangenehme Folgen für ihn haben könnte.