Sofortkontakt

Abmahnung oder einstweilige Verfügung durch RA Göktekin für BikePark Selami Akosman

geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
Rechtsanwalt
(0221) 800 676 80
Jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts
Persönliche Beratung ist unser Anspruch
Von über 250 Mandanten empfohlen
Hochspezialisiert auf Verteidigung geistigen Eigentums
Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Einstweilige Verfügung durch Levent Göktekin

Uns wurde eine einstweilige Verfügung, die Rechtsanwalt Levent Göktekin aus Berlin im Auftrag seines Mandanten Herrn Selami Akosman, firmierend als bikePark, erwirkt hat. Die uns vorgelegte einsweilige Verfügung wurde durch das Landgericht Düsseldorf erlassen. Der einstweiligen Verfügung ist eine Abmahnung vorausgegangen, die Rechtsanwalt Göktekin für seinen Mandanten ausgesprochen hat. Dem Abgemahnten soll es untersagt werden, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen Verbrauchern Zubehörartikel für Fahrräder anzubieten oder anbieten zu lassen, ohne dabei die nach § 5 TMG erforderlichen Pflichtangaben zum Impressum -Namen und Anschrift der Niederlassung sowie Adresse der elektronischen Post- anzugeben. Der Streitwert wurde durch das Gericht auf 5.000 Euro festgesetzt.

Privatverkauf bei ebay

Im Ergebnis wird den Abgemahnten vorgeworfen, Fahrradersatzteile über ebay als "Privatverkäufer" angeboten zu haben, obwohl er nach Einschätzung von bikePark in einem geschäftlichen Umfang bei ebay verkauft. Viele Abgemahnten sind verwundert, meinen sie doch, nur Artikel zu verkaufen, die sie aus ihrer Garage/Keller haben. Die Frage der Gewerblichkeit richtet sich dabei nicht danach, ob man ein Gewerbe angemeldet hat. Letztlich geht es um die Frage, ob der Verkauf auf Dauer angelegt ist. Dies wird durch die Gerichte jeweils anhand des Einzelfalles beurteilt. Maßgebliches Kriterium ist dabei die Anzahl der Verkaufsbewertung, die eine starke Indizwirkung haben soll. Leider gibt es keine starren Grenzen, bei deren Überschreiten man zwingend von einem gewerblichen Handeln spricht. Einzelnen Gerichten genügen nur wenige Bewertungen, für andere Gerichte müssen mindestens 20 oder 30 Verkaufsbewertungen vorliegen. Hinzukommt, dass es sich bei den Verkaufsbewertungen lediglich um ein Indiz (wenn auch ein starkes) handeln soll. Indizien kann man aber auch widerlegen. Handelt es sich bei den Artikeln etwa um den Nachlass eines Verwandten, kann grundsätzlich auch bei einer größeren Anzahl von Verkaufsbewertungen noch von einem privaten Verkauf ausgegangen werden. Aber auch hier gibt es durchaus strenge Gerichte, die den reinen Verweis auf einen Nachlass nicht genügen lassen wollen. Eine derartige wettbewerbsrechtliche Abmahnung muss also immer genau geprüft werden. Nur ein auf dem Wettbewerbsrecht regelmäßig tätiger Anwalt wird dies zuverlässig beurteilen können. Viele Abgemahnte meinen, den Kopf in den Sand zu stecken und nehmen die Abmahnung nicht ernst. Dies ist eine nicht zu empfehlende Verteidigungsstrategie, da sonst -wie in dem uns vorgelegten Fall- eine einstweilige Verfügung droht. Hierdurch können zusätzliche Kosten von oftmals mehreren tausend Euro entstehen. Daher sollte man sofort nach Erhalt der Abmahnung einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren und sich entsprechend beraten lassen.

In jedem Fall anwaltliche Beratung

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten bundesweit eine große Vielzahl von Empfängern einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Wir haben bereits mehrere Abmahnungen von Levent Göktekin bearbeitet und können Ihre Verteidigungschancen sehr zuverlässig einschätzen. Keinsfalls sollte man die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnen, da diese ein Schuldeingeständnis darstellt. In vielen Fällen empfiehlt es sich, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Je nach Einzelfall kann es zudem sinnvoll sein, die Zahlung entweder vollständig zu verweigern oder aber in Vergleichsverhandlungen einzutreten, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Kostenlose Ersteinschätzung - Vertretung zu Festpreisen

Gerne können Sie uns unter (0221) 800 676 80 für eine kostenlose Ersteinschätzung telefonisch erreichen. Wir übernehmen die außergerichtliche Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zudem zu fairen Festpreisen.

Wir raten zu der folgenden Vorgehensweise:

  1. Ruhe bewahren
  2. Zügig einen erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren
  3. Abmahnung einschätzen lassen uns Verteidigungsstrategien ausarbeiten
  4. Angemessen reagieren 
Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
(0221) 800 676 80
kanzlei@obladen-gaessler.de
Teilen: 
Copyright 2011 - 2022 OBLADEN · GAESSLER Rechtsanwälte. | Alle Rechte vorbehalten
crosschevron-down