Abmahnung der Kanzlei Wündisch & Brazdil für Kohlpainter GmbH
Verstoß gegen die Preisangabenverordnung
Die Kanzlei Wündisch & Brazdil soll Abmahnungen im Auftrag der Kohlpainter GmbH versenden. Es handelt sich um eine Abmahnung, in der die Verletzung des Wettbewerbsrechts gerügt wird. Konkret sollen Verstöße gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt werden. Der Empfänger der Abmahnung soll den Grundpreis bei dem Verkauf von Kabeln nicht angegeben haben.
Unterlassungserklärung und Kostenerstattung
Mit der Abmahnung werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert. Diese werden mit 745,40 Euro beziffert und bemessen sich nach einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000 Euro.
Richtig Handeln ist wichtig
Unseres Erachtens sollte eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung immer ernst genommen werden. Die oftmals sehr kurzen Fristen sollten eingehalten werden, da die Angelegenheit sonst deutlich teurer werden kann. Gleichwohl muss jede Abmahnung auf ihre Berechtigung hin überprüft werden. Keinesfalls sollte man eine vorgefertigte und der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnen. Diese stellt nämlich ein Schuldeingeständnis dar und ist häufig viel weiter gefasst als dies notwendig ist.
Einzelfallprüfung
Es stellt sich zudem die Frage, ob der angesetzte Gegenstandswert angesichts des relativ kleinen Verstoßes angemessen ist. Gleichwohl muss festgehalten werden, dass die Gerichte regelmäßig von recht hohen Gegenstands- und Streitwerten ausgehen. Auch hier ist wohl eine Einzelfallprüfung unumgänglich.
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