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Unlauterer Wettbewerb - Ist vergleichende Werbung erlaubt?

geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
Rechtsanwalt
(0221) 800 676 80
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Hochspezialisiert auf Verteidigung geistigen Eigentums
Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Sie haben viel Zeit und Energie in Ihr Unternehmen investiert. Ihre Produkte oder Dienstleistungen sollen sich von der Konkurrenz abheben. Doch wie dürfen Sie das in Ihrer Werbung zeigen? Vielleicht haben Sie sich gefragt, ob Sie Ihre Angebote direkt oder indirekt mit denen Ihrer Mitbewerber vergleichen dürfen. Oder Sie sind an dieser Stelle unsicher, wo die Grenze zwischen erlaubter Werbung und unzulässigem Verhalten liegt. Diese Fragen beschäftigen viele Unternehmer. Unlauterer Wettbewerb und Abmahnungen durch Wettbewerber sind jederzeit unerwünschte Szenarien.

Die gute Nachricht ist: Vergleichende Werbung ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und gilt nicht allgemein als unlauterer Wettbewerb. Erfahren Sie jetzt, worauf es bei vergleichender Werbung ankommt und wie Sie rechtssicher vergleichend werben können.

Inhalt

1. Was bedeutet unlauterer Wettbewerb?

Unlauterer Wettbewerb bezeichnet unfaires Verhalten im geschäftlichen Verkehr. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt Verbraucher, Mitbewerber und andere Marktteilnehmer vor solchen Praktiken. Ziel ist ein fairer Wettbewerb, bei dem alle die gleichen Chancen haben.

Unlauteres Verhalten kann verschiedene Formen annehmen. Unlauterer Wettbewerb umfasst etwa irreführende Angaben, aggressive Verkaufsmethoden oder das Herabsetzen von Konkurrenten. Wer hier gegen Regeln verstößt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Unlauterer Wettbewerb
Sie haben Fragen zum Thema Unlauterer Wettbewerb? Kontaktieren Sie uns telefonisch unter (0221) 800 676 80 oder per E-Mail an ka*****@**************er.de

2. Was ist vergleichende Werbung?

Von vergleichender Werbung spricht man, wenn Sie in Ihrer Werbung direkt oder indirekt auf einen Mitbewerber Bezug nehmen. Das kann durch den Vergleich von Preisen, Produkteigenschaften oder Leistungen geschehen. Dabei muss der Mitbewerber erkennbar sein, sei es durch namentliche Nennung oder durch andere deutliche Hinweise.

Beispiele aus dem Alltag sind Preisvergleiche zwischen Supermärkten oder technische Gegenüberstellungen von Smartphones. Solche Vergleiche können für Verbraucher sehr hilfreich sein. Sie ermöglichen eine bessere Orientierung im Markt und fördern den Wettbewerb. Andererseits kann vergleichende Werbung in die Irre führen oder den Ruf von Mitbewerbern ausnutzen oder beschädigen.

Sie haben Fragen rund um das Thema unlauterer Wettbewerb? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Werbung wirkt und rechtssicher bleibt

3.  Ist vergleichende Werbung grundsätzlich erlaubt oder verboten?

Schritt 1: Ihr Marken-Check und Ihre Markenstrategie

Vergleichende Werbung ist in Deutschland prinzipiell erlaubt. Basis ist § 6 UWG.  Eine europäische Richtlinie und deren Umsetzung in das deutsche Recht haben diese Werbeform in Deutschland ermöglicht. Ist jetzt jede vergleichende Werbung erlaubt?

Es gelten bestimmte Voraussetzungen für die zulässige vergleichende Werbung.

Für Sie zusammengefasst gilt: Der Vergleich muss objektiv und sachlich sein. Er darf nicht irreführen und soll Verbrauchern eine fundierte Entscheidung ermöglichen. Wo beginnt aber unlauterer Wettbewerb?

4. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um vergleichende Werbung zulässig einzusetzen?

Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen oder wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da!

Die Voraussetzungen für zulässige vergleichende Werbung sind in § 6 UWG geregelt. Damit Ihre Werbung rechtlich unbedenklich ist, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Der Vergleich bezieht sich auf wesentliche und nachprüfbare Eigenschaften oder den Preis.
  • Die verglichenen Produkte oder Dienstleistungen dienen dem gleichen Zweck und sind miteinander vergleichbar.
  • Die Angaben in der Werbung sind korrekt und nicht irreführend.
  • Der Ruf des Mitbewerbers wird nicht ausgenutzt oder beschädigt.
  • Es entsteht keine Verwechslungsgefahr zwischen Ihrem Unternehmen und dem Mitbewerber.

Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, steht einem rechtssicheren Vergleich in der Werbung nichts im Wege. Ihr Unternehmen profitiert von dem spannenden Marketinginstrument vergleichende Werbung.

5. Wann wird vergleichende Werbung unzulässig, wo beginnt unlauterer Wettbewerb?

Vergleichende Werbung überschreitet die Grenze des Erlaubten, wenn sie gegen die Voraussetzungen des § 6 UWG verstößt. Hier beginnt unlauterer Wettbewerb etwa, wenn Sie einen Mitbewerber herabsetzen oder lächerlich machen. Auch pauschal negative Aussagen über Konkurrenzprodukte sind problematisch.

Ebenso ist das Ausnutzen einer bekannten Marke für die eigene Werbung unzulässig. Wenn Sie den Eindruck erwecken, Sie gehörten mit Ihrem Angebot zu einem bekannten Unternehmen, obwohl das nicht stimmt, handeln Sie unlauter. Gleiches gilt für irreführende oder unvollständige Vergleiche, die den Verbraucher täuschen und als unlauterer Wettbewerb gelten.

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6. Beispiele: Erlaubter Vergleich oder unlauterer Wettbewerb?

a) Unzulässige Herabsetzung von Mitbewerbern und zulässiger Vergleich

Die Abgrenzung ist manchmal schwierig. Ein objektiver Vergleich auf Grundlage nachprüfbarer Fakten ist erlaubt. Unsachliche Kritik oder übertriebene Darstellungen hingegen nicht. Die Grenze verläuft dort, wo Sachlichkeit endet, und Polemik beginnt.

Ein Beispiel für einen zulässigen Vergleich: Sie stellen in einer Tabelle die technischen Daten Ihres Produkts denen eines Konkurrenzprodukts gegenüber. Die Angaben sind korrekt und überprüfbar. Das hilft dem Verbraucher bei seiner Kaufentscheidung.

Unzulässig wäre hingegen eine Aussage wie: Das Produkt von Firma B ist einfach nur schlecht verarbeitet, ohne dass Sie dies belegen können. Ähnliches gilt für Slogans wie: Bei Anbieter B warten Sie ewig in der Warteschleife, bei uns haben Sie ruckzuck einen Mitarbeiter am Telefon.

b) Zulässige vergleichende Werbung

Unser Tarif A ist mit Jahresvertrag 10 % günstiger als der Standardtarif von Anbieter B. Hier müssen die zugrunde liegenden Preise aktuell, vollständig und nachweisbar sein. Unser Kundendienst ist an 7 Tagen in der Woche telefonisch erreichbar, beim Anbieter B nur an Werktagen.

7. Welche rechtlichen Folgen drohen bei Verstößen?

Wenn Sie unzulässig vergleichend werben, können verschiedene Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden. Unlauterer Wettbewerb heißt, dass Mitbewerber Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz fordern können. Diese Ansprüche verursachen schnell Kosten in vier- bis fünfstelliger Höhe allein für eine Abmahnung. Dies ist meist der Startpunkt für eine Streitigkeit zum Thema unlauterer Wettbewerb.

Mit der Abmahnung werden Sie aufgefordert, die Werbung zu unterlassen und eine entsprechende Erklärung abzugeben. Zu den erheblichen Kosten kommt der mögliche Schaden für Ihren Ruf hinzu, der sich langfristig auf Ihr Geschäft auswirken kann.

8. Praktische Tipps für Ihr Unternehmen

Mit einigen einfachen Grundregeln können Sie vergleichende Werbung rechtssicher gestalten:

  • Verwenden Sie nur Fakten, die Sie belegen können.
  • Bleiben Sie sachlich und verzichten Sie auf wertende Aussagen über Mitbewerber.
  • Nutzen Sie keine geschützten Marken oder Logos ohne Erlaubnis.
  • Prüfen Sie Ihre Angaben auf Aktualität und Richtigkeit.
  • Dokumentieren Sie Ihre Vergleichsgrundlagen für den Fall einer späteren Auseinandersetzung.

Eine vorherige rechtliche Prüfung Ihrer Werbematerialien ist oft günstiger als ein späterer Rechtsstreit. So können Sie Ihre Werbekampagnen mit Sicherheit starten, wenn Sie sich vor einer großen Kampagne bei uns beraten lassen.

9. Wie wir Anwälte Sie im Wettbewerbsrecht unterstützen

Ein erfahrener Anwalt im Wettbewerbsrecht ist ein wertvoller Partner für Ihr Unternehmen. Wir prüfen Ihre Werbung, bevor sie veröffentlicht wird. So können Sie sicher sein, dass Ihre Kampagne rechtlich einwandfrei ist. Unsere Kanzlei ist auf Wettbewerbsrecht, gewerblichen Rechtsschutz und verwandte Fachgebiete spezialisiert.

Sollte es zu einer Abmahnung oder einem Rechtsstreit kommen, vertreten wir Ihre Interessen. Wir entwickeln mit Ihnen Strategien, wie Sie sich gegen unberechtigte Ansprüche wehren oder berechtigte Forderungen abwehren können.

Sie möchten vergleichende Werbung nutzen und dabei auf der sicheren Seite sein? Oder haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten und wissen nicht, wie Sie reagieren sollen? Unsere Anwälte beraten Sie kompetent und verständlich. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung. Wir sind auch an Ihrer Seite, wenn Sie vergleichende Werbung eines Mitbewerbers als rechtswidrig einschätzen.

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Werbung wirkt und rechtssicher bleibt. Rufen Sie uns jetzt an.  Oder senden Sie uns noch heute eine Nachricht. Wir freuen uns darauf, Sie zeitnah zu unterstützen!

 10. Fazit zur vergleichenden Werbung

  • Vergleichende Werbung ist grundsätzlich erlaubt, wenn sie objektiv und sachlich ist.
  • Ihr Werbevergleich darf sich nur auf belegbare Eigenschaften oder den Preis beziehen.
  • Herabsetzungen und irreführende Angaben sind verboten.
  • Bei Verstößen drohen Abmahnungen, Unterlassungsansprüche und Schadensersatz.
  • Eine rechtliche Prüfung vor Veröffentlichung schützt vor teuren Fehlern.
  • Spezialisierte Anwälte unterstützen Sie bei der Gestaltung rechtssicherer Werbung und bei Rechtsstreitigkeiten.

11. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf ich in meiner Werbung den Namen eines Mitbewerbers nennen?

Das ist grundsätzlich erlaubt, solange der Vergleich objektiv, sachlich und nicht irreführend ist. Sie dürfen den Mitbewerber nicht herabsetzen oder seinen Ruf ausnutzen. Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben korrekt und nachprüfbar sind.

Was kann passieren, wenn meine vergleichende Werbung unzulässig ist?

In diesem Fall können Mitbewerber Sie abmahnen und Unterlassung fordern. Zusätzlich können Schadensersatzansprüche entstehen.

Muss ich Beweise/Belege für meinen Werbevergleich haben?

Ja, Sie sollten alle Angaben in Ihrer Werbung belegen können. Dokumentieren Sie Ihre Vergleichsgrundlagen sorgfältig. Im Streitfall müssen Sie nachweisen, dass Ihre Aussagen korrekt sind.

Kann ich mich gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung wehren?

Ja, denn nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Vorwürfe zutreffen, und Sie bei der Verteidigung unterstützen. Reagieren Sie jedoch nicht ohne rechtliche Beratung auf eine Abmahnung.

Warum kann es sinnvoll sein, meine Werbung vorab rechtlich prüfen zu lassen?

Eine vorherige Prüfung durch einen Anwalt kann teure Fehler vermeiden. Die Kosten für eine Beratung sind in der Regel deutlich geringer als die für eine Abmahnung oder einen Rechtsstreit.

Bildquellennachweis: Khosro | Canva.com

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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