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Markenanmeldung mit Anwalt in Köln: Ihre Marke von Anfang an richtig schützen

Ihre Anwälte in Köln seit über 14 Jahren.

Recherche, Klassenwahl und Anmeldung aus einer Hand

Deutsche Marke und Unionsmarke zum Festpreis

Kostenlose Ersteinschätzung für Ihr Anliegen

„Eine Marke ist das einzige Kapital, das mit der Zeit wächst."
Hinweis: Diese Audioaufnahme wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt.
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Über 300 nationale und internationale Marken angemeldet
Seit über 14 Jahren im Markenrecht
Von über 250 Mandanten empfohlen
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fragen? Kontaktieren Sie uns!

OBLADEN · GAESSLER Rechtsanwälte – Wir beraten Sie individuell zu Ihrer Marke und helfen Ihnen bei einer Markenrechtsverletzung!

Ihr Name, Ihr Logo, Ihr Claim: In Ihrer Marke steckt alles, was Sie über Jahre aufgebaut haben. Rechtlich gesichert ist davon aber erst etwas, wenn die Marke eingetragen ist. Denn im Markenrecht gilt im Grundsatz nicht, wer ein Zeichen zuerst benutzt hat, sondern wer es zuerst angemeldet hat.

Wir sind eine Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz in Köln und begleiten Sie durch den gesamten Anmeldeprozess: von der Recherche über die Wahl der richtigen Markenform und Schutzregion bis zur Eintragung beim DPMA, beim EUIPO oder international. Und danach weiter, denn eine Marke ist erst dann etwas wert, wenn man sie auch durchsetzen kann.

Markenrecht Pricing Box Optimiert

Sie wollen wissen, ob Ihre Marke schutzfähig ist?

Rechtsanwalt Philipp Obladen, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Köln, prüft die Voraussetzungen und begleitet Sie von der Recherche bis zur Markenanmeldung.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrer Marke!

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Warum Sie Ihre Marke nicht ohne anwaltliche Prüfung anmelden sollten

Eine Markenanmeldung ist technisch schnell erledigt, das Formular des DPMA ist in einer halben Stunde ausgefüllt. Die Risiken liegen woanders:

Das Amt prüft nicht, ob es Ihre Marke schon gibt.

Das DPMA kontrolliert nur, ob absolute Schutzhindernisse vorliegen, also ob Ihr Zeichen überhaupt eintragungsfähig ist. Ob eine ältere, verwechselbar ähnliche Marke existiert, prüft das Amt nicht. Diese Recherche ist allein Ihre Aufgabe. Und eine Suche in den kostenlosen Datenbanken reicht dafür regelmäßig nicht aus: Firmennamen im Handelsregister, Werktitel oder Benutzungsmarken tauchen dort gar nicht auf.
Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis lässt sich später nicht erweitern.

Nach der Einreichung können Sie das Verzeichnis nur noch einschränken, nicht ausbauen. Wer eine wichtige Klasse vergisst, muss neu anmelden und noch einmal zahlen. Wer zu breit anmeldet, produziert unnötige Kosten und Angriffsflächen.

Eine Kollision wird teuer.

Meldet man versehentlich in ein bestehendes älteres Recht hinein, folgen Abmahnung, Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Kostenerstattung. Bei Marken werden regelmäßig Gegenstandswerte von 25.000 bis 50.000 Euro angesetzt. Dazu kommt der eigentliche Schaden: Sie müssen die Marke aufgeben, in die Sie investiert haben.

Gebühren gibt es nicht zurück.

Weist das Amt Ihre Anmeldung zurück, weil dem Zeichen die Unterscheidungskraft fehlt oder ein Freihaltebedürfnis besteht, ist die gezahlte Anmeldegebühr verloren. Ersatzlos.

Welche Fehler in der Praxis am häufigsten passieren, haben wir im Detail in unserem Ratgeber Markenanmeldung: 6 Dinge, die Sie wissen müssen, aufgeschrieben.

Was wir für Sie übernehmen

Markenrecherche:

Wir prüfen, ob Ihrem Zeichen ältere Marken, Unternehmenskennzeichen, Werktitel oder Domains entgegenstehen, nicht nur identisch, sondern auch in den ähnlichen Schreibweisen und Klassen, aus denen die Konflikte tatsächlich entstehen. Sie erfahren vor der Anmeldung, wo das Risiko liegt.

Markenstrategie:

Wortmarke, Bildmarke oder Wort-/Bildmarke? Die Frage klingt einfach, entscheidet aber über den Schutzumfang. Eine Wortmarke schützt breiter, ist dafür schwerer durchzubringen. Eine Wort-/Bildmarke wird eher eingetragen, schützt aber unter Umständen genau das nicht, worauf es Ihnen ankommt. Wir wählen mit Ihnen die Form, die zu Ihrem Geschäft passt und die Schutzregion gleich mit.

Waren- und Dienstleistungsverzeichnis:

Der Teil der Anmeldung, an dem die meisten Fehler passieren. 45 Nizza-Klassen, überschneidende Oberbegriffe, und eine Entscheidung, die sich hinterher nicht mehr korrigieren lässt. Wir schneiden das Verzeichnis auf Ihr Geschäftsmodell zu, auf das, was Sie heute tun, und auf das, was in den nächsten Jahren dazukommen soll.

Anmeldung und Kommunikation mit den Ämtern:

Wir reichen die Anmeldung ein, überwachen die Fristen und führen den Schriftverkehr mit dem DPMA, dem EUIPO oder der WIPO. Beanstandet das Amt Ihre Anmeldung, nehmen wir dazu Stellung und legen, wenn es sinnvoll ist, Beschwerde beim Bundespatentgericht ein.

Markenüberwachung:

Nach der Eintragung endet der Schutz nicht von selbst, aber er verteidigt sich auch nicht von selbst. Wir überwachen für Sie, ob Dritte ähnliche Zeichen anmelden, und melden uns, bevor aus einer fremden Anmeldung ein Problem wird.

Verteidigung und Durchsetzung:

Widerspruch gegen Ihre Marke, Abmahnung im Markenrecht, Löschungsantrag oder Markenrechtsverletzung durch einen Wettbewerber: Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht von der Abmahnung bis zur einstweiligen Verfügung.

So läuft Ihre Markenanmeldung ab

1

Erstgespräch

Sie schildern uns Ihr Vorhaben: das Zeichen, das Geschäftsfeld, die Märkte. Wir sagen Ihnen, wie wir das Vorhaben einschätzen und was es kosten wird. Diese Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei.

2

Recherche

Wir recherchieren ältere Rechte und werten das Ergebnis für Sie aus. Zeigt sich ein ernsthafter Konflikt, sprechen wir das offen an, manchmal ist es die ehrlichste Empfehlung, ein Zeichen zu ändern, bevor Geld hineinfließt.

3

Strategie und Verzeichnis

Wir legen mit Ihnen Markenform, Schutzgebiet und Klassen fest und erstellen das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.

4

Anmeldung

Wir melden Ihre Marke an und übernehmen die Kommunikation mit dem Amt. Bis zur Eintragung vergehen beim DPMA in der Regel drei bis acht Monate; auf Antrag ist ein beschleunigtes Verfahren möglich.

5

Nach der Eintragung

Ab Veröffentlichung der Eintragung läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist. Wir behalten sie im Blick, informieren Sie über den Benutzungszwang und die Verlängerung nach zehn Jahren und übernehmen auf Wunsch die laufende Überwachung.

Unsere Kosten für die Markenanmeldung

Komplettpaket:

650,00 €
zzgl. MwSt.

Beratung zur Markenanmeldung (telefonisch oder persönlich)

Markenrecherche (EUIPO / DPMA)

Erstellung eines ausführlichen Markengutachtens

Erstellung des Waren- & Dienstleistungsverzeichnisses

Durchführung der Markenanmeldung (DPMA- oder EUIPO-Marke)

Kommunikation mit dem Markenamt

Zzgl. amtlicher Anmeldegebühren (DPMA / EUIPO)

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Hinzu kommen die Gebühren des Amtes. Beim DPMA sind das aktuell 290 Euro für die elektronische Anmeldung von bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse kostet 100 Euro. Eine Unionsmarke beim EUIPO beginnt bei 850 Euro für eine Klasse. Maßgeblich ist das jeweils aktuelle Gebührenverzeichnis des DPMA.

Wie hoch die Gebühren in Ihrem Fall ausfallen, hängt davon ab, wie viele Klassen Sie tatsächlich brauchen. Das klären wir im Erstgespräch, bevor Sie sich festlegen.

DPMA, EUIPO oder WIPO: Welcher Schutz passt zu Ihnen?

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Deutsche Marke 
(DPMA)

Schutz in Deutschland. Sinnvoll, wenn Ihr Markt im Wesentlichen deutsch ist. Kein Schutz im Ausland.

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Markenlizenzvertrag

Unionsmarke 
(EUIPO)

Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten. Sinnvoll, wenn Sie europaweit vertreiben oder es planen. Zu bedenken: Kollisionsrisiko in allen Mitgliedstaaten.

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internationale markenanmeldung

Internationale Registrierung (WIPO)

Schutz in frei wählbaren Vertragsstaaten. Sinnvoll für gezielte Länder außerhalb der EU. Setzt eine Basismarke voraus.

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Wer nur in Deutschland verkauft, aber europaweit anmeldet, vergrößert vor allem eines: die Zahl der älteren Rechte, mit denen die eigene Marke kollidieren kann. Umgekehrt hilft eine deutsche Marke wenig, wenn der Wettbewerber in Amsterdam sitzt. Wir klären diese Frage vor der Anmeldung mit Ihnen sie ist wichtiger als die Gebührenersparnis.

Ihr Anwalt für Markenanmeldung in Köln

Unsere Kanzlei sitzt in der Weißhausstraße in Köln-Sülz. Wir betreuen von hier aus Mandanten aus Köln, Bonn, Düsseldorf und dem gesamten Rheinland und ebenso bundesweit, denn eine Markenanmeldung lässt sich vollständig aus der Ferne begleiten. Wenn Sie lieber persönlich sprechen möchten, sind Sie in Köln jederzeit willkommen; Termine per Telefon oder Video gehen genauso.

Was uns qualifiziert:

  • Fachanwaltschaft. Rechtsanwalt Philipp Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
  • Anmeldungen bei allen relevanten Ämtern. DPMA, EUIPO und WIPO einschließlich professioneller Markenrecherche und laufender Überwachung.
  • Erfahrung aus der Durchsetzung. Wir haben hunderte markenrechtliche Verfahren geführt. Das prägt, wie wir anmelden: Wir wissen, welche Formulierungen später vor Gericht halten.
  • Spezialisierung statt Bauchladen. Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht, IT- und Datenschutzrecht mehr nicht.

Sie möchten Ihren Namen, Ihr Logo oder Ihren Claim als Marke schützen?

Rechtsanwalt Philipp Obladen, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Köln, begleitet Sie von der Markenrecherche über die passende Klassenwahl bis zur Anmeldung – in Deutschland, europaweit oder international.

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Häufige Fragen zur Markenanmeldung

Beim DPMA vergehen zwischen Anmeldung und Eintragung in der Regel drei bis acht Monate. Gegen eine zusätzliche Gebühr ist eine beschleunigte Prüfung möglich. Wichtig zu wissen: Der Schutz beginnt bereits mit dem Anmeldetag, nicht erst mit der Eintragung, der sogenannte Zeitrang ist ab dem Tag der Einreichung gesichert.

Rechtlich nicht. Sie können selbst anmelden. Nur prüft das Amt eben nicht, ob Ihre Marke mit älteren Rechten kollidiert, und korrigiert auch kein zu eng gefasstes Verzeichnis. Genau daraus entstehen die teuren Fälle. Ein Markenkonflikt kostet ein Vielfaches dessen, was die anwaltliche Begleitung der Anmeldung kostet.

Das hängt davon ab, was Sie schützen wollen. Eine Wortmarke schützt den Namen unabhängig von der Gestaltung und ist damit die stärkere Marke, sie scheitert aber häufiger an fehlender Unterscheidungskraft. Eine Wort-/Bildmarke wird leichter eingetragen, schützt dafür im Kern die konkrete Gestaltung. Wir prüfen im Einzelfall, welche Form für Sie trägt.

Inhaber älterer Rechte können innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung Widerspruch erheben. Das bedeutet nicht das Ende Ihrer Marke: Oft lässt sich ein Widerspruch durch eine Abgrenzungsvereinbarung, eine Einschränkung des Verzeichnisses oder eine Verteidigung im Verfahren lösen. Mehr dazu auf unserer Seite zum Widerspruch gegen die Markenanmeldung.

Zehn Jahre ab dem Anmeldetag, danach beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängerbar. Wird die Marke fünf Jahre lang nicht ernsthaft benutzt, kann sie allerdings wegen Verfalls angegriffen werden.

In aller Regel nicht. Der Schutz als sogenannte Benutzungsmarke setzt Verkehrsgeltung voraus, und die nachzuweisen ist aufwendig und teuer, üblicherweise über ein Meinungsforschungsgutachten. Meldet ein Dritter Ihr Zeichen an, stehen Sie dann schlecht da. Wenn Sie ein Zeichen bereits nutzen, sollten Sie die Anmeldung nicht länger aufschieben.

Lassen Sie uns über Ihre Marke sprechen

Schildern Sie uns Ihr Vorhaben, wir sagen Ihnen unverbindlich, ob Ihr Zeichen schutzfähig ist, welcher Schutzumfang sinnvoll ist und was die Anmeldung kosten wird.

Kontakt Seite

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📞 (0221) 800 676 80
✉️ kanzlei@obladen-gaessler.de
📍 Weißhausstr. 26, 50939 Köln

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