Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hagen Hülser für Andreas Görig
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Andreas Görig
Ein Onlinehändler legte uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, die ihm durch die Kanzlei Hager Hülsen aus Miltenberg zugestellt wurde. Die Abmahnung wurde im Auftrag des Herrn Andreas Görig ausgesprochen. Herr Görig betreibt einen ebay-Shop unter dem Mitgliedsnamen maurice-underwear. In der Abmahnung ist angegeben, dass er dort Textilien wie z.B. Unterwäsche, Pyjamas, Socken, Bademode usw. verkaufe. Herr Görig mahnt Onlinehändler ab, die ebenfalls Textilien verkaufen, allerdings veraltete Rechtstexte genutzt haben sollen.
Informationspflichten nicht erfüllt
In der uns vorliegenden Abmahnung werden die folgenden Punkte gerügt:
- Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung
- Fehlen des Muster-Widerrufsformular
- Fehlende Informationen über Mängelhaftungsrechte
- Keine Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen
- Keine Information über die Online-Streitbeilegung nach der ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013
Unterlassungserklärung und Anwaltskostenerstattung
Es werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 984,60 Euro gefordert. Der Betrag setzt sich zusammen aus einer 1,3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert in Höhe von 20.000 Euro gem. Nr. 2300 VV RVG sowie einer Kostenpauschale in Höhe von 20,00 Euro gem. Nr. 7002 VV RVG.
Es werden relativ kurze Fristen gesetzt.
Nicht vorschnell unterschreiben
Der Abmahnung liegt eine vorgefertigte Unterlassungserklärung bei. Diese sieht vor, dass man auch die außergerichtlichen Abmahnkosten ersetzen solle. Dieser Punkt gehört nach unserer Auffassung nicht in eine wirksame Unterlassungserklärung. Wir können daher auch nicht uneingeschränkt dazu raten, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft und vorschnell zu unterzeichnen. In vielen Fällen dürfte es sich anbieten, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung zu formulieren. Die Unterlassungserklärung wird dabei so umformuliert, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt.
Abmahnung wegen Streitbeilegungsplattform problematisch
Wir halten es ferner für problematisch, die Unterlassungserklärung in Bezug auf den Passus hinsichtlich der Streitbeilegungsplattform abzugeben. Dies dürfte insbesondere für ebay-Händler problematisch sein, da ebay bislang nicht die Möglichkeit bietet, einen aktiven und funktionierenden Link in die AGBs, bzw. in das Impressum einzupflegen. Hier muss eine individuelle Lösung gefunden werden, bzw. die Unterlassungserklärung muss entsprechend umformuliert werden. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da eine falsch formulierte Unterlassungserklärung schnell dazu führen kann, dass sie unwirksam ist. In einem solchen Fall können etwaige Unterlassungsansprüche gerichtlich durchgesetzt werden, was oftmals mit einem Kostenrisiko von mehreren tauschend Euro verbunden ist.
Kostenlose Ersteinschätzung - Vertretung zu fairen Festpreisen
Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten bundesweit eine große Vielzahl von Onlinehändlern. Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen Ihres ebay-Shops/Onlineshops erhalten haben, können Sie uns gerne unter (0221) 800 676 80 telefonisch für eine kostenlose Ersteinschätzung kontaktieren. Wir übernehmen zudem die außergerichtliche Vertretung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu fairen Festpreisen.