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Weitere Abmahnungen durch Volker Fehrensen für Andrea Wüstefeld

geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
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Voraussichtliche Versanddauer wettbewerbswidrig?

Wir haben bereits vor einiger Zeit von einer Abmahnung berichtet, die Rechtsanwalt Volker Fehrensen für Andrea Wüstefeld hat aussprechen lassen. Nun sollen noch weitere Abmahnungen ausgesprochen worden sein. Moniert wird in den Abmahnungen, dass die Angabe der Versanddauer bei Amazon wettbewerbswidrig, da unlauter, erfolgt sei.

Konkret sei die Angabe "Voraussichtliche Versanddauer" zu unbestimmt. Es wird auf verschiedene Entscheidungen des LG sowie des OLG Bremen hingewiesen. Die rechtliche Problematik ist vergleichbar mit Abmahnungen, die bereits vor einigen Jahren durch verschiedene Onlinehändler ausgesprochen wurden. Damals wurde stets die Angabe "Versanddauer: in der Regel 1-3 Tage" gerügt. Einige Gerichte haben diese Angabe damals als wettbewerbswidrig bewertet. Das OLG München hat etwa entschieden, dass ca.-Angaben bestimmt genug seien, (vgl. OLG München, Beschluss vom 8.10.2014, Az. 29 W 1935/14).

Andrea Wüstefeld verkauft ebenfalls auf Amazon

Wir haben bezüglich der nun vorliegenden Abmahnungen Kontakt zu Amazon aufgenommen. Eine Änderung der Lieferzeitangabe sei laut Amazon nicht möglich. Dies bedeutet, dass auch Frau Wüstefeld -zumindest in der Vergangenheit- ebenso mit einer solchen Angabe geworben haben muss. Weiterhin stellt sich Amazon auf den Standpunkt, dass die Angabe "Voraussichtlich" mit "ca." vergleichbar und damit nicht wettbewerbswidrig sei.

Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterzeichnen?

In der Abmahnung von Frau Wüstefeld werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert. Keinesfalls sollte die Unterlassungserklärung voreilig unterzeichnet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Amazon weiterhin nicht bereit wäre, die Lieferangaben zu ändern. Eine Unterlassungserklärung würde damit nämlich praktisch ein Verkaufsverbot auf der Amazon-Plattform bedeuten. Auch hinsichtlich der geforderten Abmahnkosten haben wir aktuell einige Bedenken.

Kostenlose Ersteinschätzung - Vertretung zu Festpreisen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Frau Wüstefeld erhalten haben sollten, können Sie sich gerne an uns wenden. Für eine erste kostenfreie Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter (0221) 800 676 80 gerne telefonisch kontaktieren. Ferner übernehmen wir die außergerichtliche Vertretung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu fairen Festpreisen. Wir können dann gemeinsam mit Ihnen erörtern, ob die Ihnen übersandte Abmahnung berechtigt ist und entsprechend handeln.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte aus Köln vertreten deutschlandweit Onlinehändler auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts.

Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
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