Sofortkontakt

Jus Rechtsanwälte Abmahnung für Kfz-Innung

geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Rechtsanwalt Marco Bennek
Philipp Obladen
Rechtsanwalt
(0221) 800 676 80
Jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts
Persönliche Beratung ist unser Anspruch
Von über 250 Mandanten empfohlen
Hochspezialisiert auf Verteidigung geistigen Eigentums
Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Was wird von der Kanzlei JUS Rechtsanwälte Schloms und Partner gefordert?

Uns wurde eine Abmahnung der Kanzlei JUS Rechtsanwälte Schloms und Partner aus Augsburg zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Die Kanzlei Jus Rechtsanwälte spricht die Abmahnung im Auftrag der Kfz-Innung (Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Frankfurt am Main) aus. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er auf Verkaufsplattformen wie etwa Autoscout Kraftfahrzeuge verkaufe, ohne auf den gewerblichen Charakter des Angebotes hinzuweisen. Daher fordert die Kfz-Innung durch die Kanzlei JUS Rechtsanwälte Schloms und Partner, dass der Abgemahnte es unterlassen solle,  in Verkaufsanzeigen für den Verkauf von Kraftfahrzeugen zu werben, ohne auf den gewerblichen Charakter des Angebotes eindeutig hinzuweisen sowie im Internet derartige Verkaufsangebote zu schalten, ohne einen ggf. vorhandenen ausschließlich für Händler reservierten Verkaufsbereich zu verwenden.

Unterlassungserklärung immer von einem spezialisierten Rechtsanwalt formulieren lassen

Sollte gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung zukünftig verstoßen werden, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 Euro gefordert. In der uns vorgelegten Abmahnung wird zudem die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten aus einem Streitwert in Höhe von 15.000 Euro, mithin 952,00 Euro gefordert. Der Abmahnung liegt keine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. In der Praxis ist es für juristische Laien oftmals schwer, eine solche Unterlassungserklärung gewissermaßen aus dem "Stegreif" zu formulieren. Daher sollte hierfür unbedingt der Rat eines spezialisierten Rechtsanwaltes hinzugezogen werden. Wird die Unterlassungserklärung nämlich fehlerhaft formuliert, kann es passieren, dass diese nicht geeignet ist, die sog. Wiederholungsgefahr zu beseitigen. In einem solchen Fall droht ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren, welches oftmals mit Kosten von mehreren tausend Euro verbunden sein kann. Häufig kann eine fehlerhaft formulierte Unterlassungserklärung jedoch auch dazu führen, dass ein Wiederholungsverstoß gegen die abgegebene Unterlassungserklärung praktisch vorprogrammiert ist. Hier drohen teure Vertragsstrafen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt wird dahingegen einen Mittelweg finden, der auf der einen Seite eine geeignete Unterlassungserklärung beinhaltet, gleichzeitig aber die möglichen Risiken der abgegebenen Unterlassungserklärung so gering wie möglich hält.

Berechtigung der Abmahnung prüfen

An erster Stelle einer rechtlichen Beratung sollte jedoch zunächst die Frage stehen, ob die ausgesprochene Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Dies ist dann der Fall, wenn ein Verkauf der Kraftfahrzeuge tatsächlich in einem gewerblichen Umfang erfolgte. Maßgeblich hierfür ist nicht die Frage, ob man mit den Verkäufen Gewinne erzielen wollte, bzw. ob man für den Verkauf ein Gewerbe angemeldet hat. Für die Gerichte stellt die Anzahl der verkauften Fahrzeuge ein starkes Indiz dar. Es wird nämlich davon ausgegangen, dass Privatleute nicht mehrere Autos innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes verkaufen. Dieses Indiz kann jedoch im Einzelfall entkräftet werden. Ein erfahrener Rechtsanwalt sollte Ihre Verteidigungschancen einschätzen und Ihnen zu einer geeigneten Strategie raten können. Dabei sollte auch thematisiert werden, dass das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens im Wettbewerbsrecht regelmäßig sehr hoch ist. Dieses Kostenrisiko eines möglichen Klageverfahrens sollte mit in die Waagschale geworfen werden, wenn man sich überlegt, ob man die Abmahnung "akzeptiert" oder es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt.

Kostenlose Ersteinschätzung - Vertretung zu Festpreisen - bundesweit

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte haben in der Vergangenheit eine große Vielzahl von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen bearbeitet. Unsere Mandanten kommen aus dem ganzen Bundesgebiet, wir vertreten vor sämtlichen Landgerichten in Deutschland. Sollten Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Jus Rechtsanwälte Schloms und Partner erhalten haben, können Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles telefonisch unter (0221) 800 676 80 erreichen. Wir übernehmen die außergerichtliche Vertretung gegen Abmahnungen zudem zu fairen Festpreisen. Da uns Kostentransparenz wichtig ist, erfahren Sie unsere Kosten bereits vor einer Beauftragung.

Wir raten bei Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung immer zu dem folgenden Vorgehen:

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht vorschnell reagieren, keinen eigenständigen Kontakt mit der Abmahnkanzlei aufnehmen
  3. Innerhalb der Frist einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren
  4. Mit diesem die Verteidigungsmöglichkeiten erörtern
  5. gesetzte Fristen einhalten
  6. Bei berechtigter Abmahnung eine individuell ausgearbeitete Unterlassungserklärung abgeben
  7. Zahlungsansprüche versuchen zu verhandeln
Philipp Obladen
Philipp Obladen
Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Ausbildung führte von Salt Lake City/USA über Singapur und Marburg schließlich nach Köln, wo er sein 1. Staatsexamen absolvierte. Sein 2. Staatsexamen legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Seit Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Obladen nahezu ausschließlich auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Medien- und Urheberrechts tätig.
(0221) 800 676 80
kanzlei@obladen-gaessler.de
Teilen: 
Copyright 2011 - 2022 OBLADEN · GAESSLER Rechtsanwälte. | Alle Rechte vorbehalten
crosschevron-down