Abmahnung von AUE Genc UG durch ITB Rechtsanwalts GmbH
ITB Rechtsanwalts GmbH Abmahnung für A.U.E. Genc Warenhandels-UG
Internetberichten zufolge soll die Kanzlei ITB Rechtsanwalts GmbH (internet technology and business law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) aktuell Abmahnungen im Auftrag der Firma A.U.E. Genc Warenhandels-UG (haftungsbeschränkt) verschicken. Die Kanzlei ITB Rechtsanwalts GmbH hatten wir in der Vergangenheit bei diversen außergerichtlichen Auseinandersetzungen auf der Gegenseite, da diese Mandanten vertreten hat, die Mitglied des Händlerbundes waren.
Unterlassungserklärung und Schadenersatz
Mit den aktuellen Abmahnungen sollen urheberrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Es sollen Urheberrechtsverletzungen gerügt werden, die durch die unerlaubte Veröffentlichung von Lichtbildern (Fotos) begangen worden sein sollen. Bei urheberrechtlichen Abmahnungen werden Unterlassungs-, Kostenerstattungs-, ggfs. Auskunfts- sowie Schadenersatzansprüche gefordert. Wenn einer urheberrechtlichen Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt ist, sollte man diese keinesfalls ungeprüft unterzeichnen. In vielen Fällen ist es sinnvoll, wenn ein Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung formuliert. In unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Robert Gäßler Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Vorteil einer modifizierten Unterlassungserklärung ist, dass diese kein Schuldeingeständnis darstellt. Gleichzeitig verhindert aber eine richtig formulierte modifizierte Unterlassungserklärung, dass etwaige Unterlassungsansprüche gerichtlich verfolgt werden können. Dies ist nämlich in der Regel mit einem erheblichen Kostenrisiko von oftmals mehreren tausend Euro verbunden. Ferner muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Abmahnung berechtigter Weise ausgesprochen wurde und ob die geforderten Beträge angemessen sind.
Anwendbarkeit der MFM-Tabelle?
Oft wird für die Berechnung die sog. MFM-Tabelle herangezogen. Viele Gerichte wenden im Einzelfall die sog. MFM-Tabelle jedoch nur sehr eingeschränkt an, sodass die tatsächlich zu zahlenden Schadenersatzbeträge oftmals deutlich niedriger sind als die mit der Abmahnung geforderten Beträge. In jedem Fall ist es wichtig, dass die mit der Abmahnung gesetzten Fristen eingehalten werden. Andernfalls droht ein teures einstweiliges Verfügungsverfahren, welches letztlich vermeidbar gewesen wäre. Rechtsanwaltskanzleien, die Erfahrung mit Abmahnungen haben, kennen die Problematik der kurzen Fristen und können entsprechend schnell reagieren.
Kostenlose Ersteinschätzung - Vertretung zu Festpreisen
Wenn Sie eine Abmahnung aus dem Urheberrecht erhalten haben sollten, können Sie uns jederzeit gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung per E-Mail oder telefonisch unter (0221) 800 676 80 erreichen. Zudem bieten wir die außergerichtliche Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen zu fairen Festpreisen an. Da uns Kostentransparenz wichtig ist, erfahren Sie unsere Festpreise bereits vor einer Mandatierung.
Wir raten zu folgendem Vorgehen bei Erhalt einer Abmahnung aus dem Urheberrecht:
- Ruhe bewahren
- Keinen vorschnellen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei aufnehmen
- Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht kontaktieren
- Mit dem Anwalt die Berechtigung der Abmahnung erörtern
- Individuelle Strategie ausarbeiten