Abmahnung durch Rechtsanwalt Mark für Peter Garhammer - Verkauf von FSK 18
Uns wurde eine Abmahnung vorgelegt, die Rechtsanwalt Matthias Mark für Herrn Peter Garhammer ausgesprochen hat. In der Abmahnung wird einem ebay-Verkäufer vorgeworfen, dass er eine DVD über ebay angeboten habe, die ein FSK 18-Titel sei, ohne dass bei der Auslieferung eine Altersüberprüfung stattgefunden habe.
Dies sei wettbewerbswidrig.
Es werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 958,19 Euro gefordert. Als Gegenstandswert ist ein Betrag in Höhe von 13.000 Euro angesetzt.
Verjährung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen?
In der uns vorliegenden Abmahnung spricht vieles dafür, dass wettbewerbsrechtliche Ansprüche bereits verjährt sind. Gem. § 11 UWG verjähren nämlich Ansprüche, die auf dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb beruhen, bereits nach 6 Monaten ab Kenntnis von der Rechtsverletzung.
Es sollte in jedem Fall reagiert werden
Gleichwohl sollte die Abmahnung keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen müssen stets sorgfältig auf ihre Berechtigung hin überprüft werden. Sollte die Abmahnung nämlich berechtigt ist und reagiert man nicht richtig, drohen oftmals teure Gerichtsverfahren, die hätten vermieden werden können.
Modifizierte Unterlassungserklärung
Keinesfalls sollte man aber die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnen, da diese in vielen Fällen ein Schuldeingeständnis darstellt. Vielmehr empfiehlt es sich, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung zu formulieren. Eine modifizierte Unterlassungserklärung verhindert die gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, stellt aber gleichzeitig kein Schuldeingeständnis dar.
Liegt ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vor?
In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob überhaupt ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vorliegt. Diese Frage stellt sich insbesondere immer dann, wenn Waren als "privater Verkäufer" auf Onlineplattformen wie ebay angeboten wurden.
Ferner muss stets geprüft werden, ob die geforderte Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren angemessen ist.
Kostenlose Ersteinschätzung - außergerichtliche Vertretung zu Festpreisen
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